Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht, egal ob es sich dabei um Zusammenarbeit oder Fusion oder eventuelle Konflikte bezüglich des Kurses des Unternehmens  handelt, berührt Unternehmen im Kern. Es ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten hat, unter anderem zum Arbeitsrecht und zum Steuerrecht. Dabei kommt dann auch die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Rechtsanwälten, Rechtsanwalts-Steuerfachleuten und Steuerberatern voll zur Geltung.

Wir kennen die Möglichkeiten, die das Unternehmensrecht bietet, das optimale Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erzielen. Wir betreuen Sie sowohl beim Treffen alltäglicher, als auch strategischer Entscheidungen. Wir können Sie in verschiedenen unternehmensrechtlichen Angelegenheiten beraten, wie bei der Gründung einer Gesellschaft, der Erstellung von Anteilseigner-, Kooperations- und Managementverträgen, der Beurteilung von Finanzierungskonstruktionen und Sicherheitsportfolios, der Vorbereitung und/oder der Teilnahme an einer Anteilseigner-Hauptversammlung (AvA) der Abberufung eines Geschäftsführers, Geschäftsführerhaftung, der Übernahme eines Unternehmens, der Abfindung von Gesellschaftern bei Gesellschafterkonflikten und beim Inkasso Ihrer Debitorenportfolio.