Steuer-Straf(Prozess)recht

Das Steuer-Straf(Prozess)recht befasst sich mit (dem Verdacht der) Steuerhinterziehung. Dies sind Fälle, an denen in der Regel die Steuerfahndung der Finanzdirektion, der FIOD, beteiligt ist. Hier gibt es häufig auch einen Zusammenhang mit Urkundenfälschung und Geldwäsche.

Eine FIOD-Sache geht vielfach suzammen mit Korekturen des steuerlichen Verfahrens und Steuerstrafen. Ob sich der Verdacht der Steuerhinterziehugn nachweisen lässt, ist dann auch stark von der zugrundeliegenden Stuergesetzgebung abhändig. Es ist deshalb für die Prozessstrategie von Bedeutung, die Vorgehensweise in der Strafsache und im Steuerverfahren gut aufeinander abzustimmen. Unüberlegtes Handeln im Steuerverfahren kann nämlich das Ergebnis der Strafsache negativ beinflussen, und umgekehrt. Die Erfolgsaussichten werden zu einem großen Teil durch die Art und Weise bestimmt, in der Steuerpflichtige seinen Fall am Anfang angeht. Deshalb ist es kein überflüssiger Luxus, wenn Sie sich in einem möglichst frühen Stadium von einem unserer Rchtsanwälte unterstützen lassen.

Angesichts der Anzahl der Rechtsanwalt-Steuerfachleute, die für unsere Kanzlei tätig sind, eignen wir uns par excellence dazu, solche Fälle zu bearbeiten.